Wahlrecht: Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig

Die in Deutschland geltende Fünfprozenthürde ist bei der Europawahl nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien.

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